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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08 (https://dejure.org/2008,18441)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2008 - 1 B 676/08 (https://dejure.org/2008,18441)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 (https://dejure.org/2008,18441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Beförderungsstelle; Inhaltliche Ausschöpfung einer beamtenrechtlichen Dienstbeurteilung; Rechtliche Überprüfung einer dienstlichen Überbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 13 L 269/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08
    Die gerügte Verletzung der bestehenden Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen bereits im Verwaltungsverfahren (Auswahlverfahren) schriftlich niederzulegen, um auf diese Weise einen unberücksichtigt gebliebenen Bewerber - ggf. nach Einsicht in die Akten - in die Lage zu versetzen, sachgerecht darüber befinden zu können, ob er die Entscheidung des Dienstherrn hinnehmen soll oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und es deswegen Sinn macht, gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = DÖD 2007, 279 = ZBR 2008, 169; ferner Senatsbeschluss vom 8. September 2008 - 1 B 910/08 -, Seiten 8 f. des amtlichen Abdrucks, lässt sich bezogen auf den konkreten Fall nicht feststellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08
    Soweit der Antragsteller schließlich - sein diesbezügliches Vorbringen erster Instanz bekräftigend - die Auffassung vertritt, der Antragsgegner habe allgemeingültige Wertmaßstäbe dadurch verletzt, dass er mit Blick auf die (soweit möglich) gebotene inhaltliche Ausschöpfung (auch "Ausschärfung" genannt) der hier in erster Linie miteinander zu vergleichenden aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu Unrecht keinen Qualifikationsvorsprung seiner Person im Verhältnis zu den Beigeladenen habe feststellen können, vgl. allgemein hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, RiA 2004, 248 = DÖD 2005, 11, vom 12. Februar 2007 - 1 B 2760/06 - und - 1 B 2761/06 - sowie vom 15. November 2007.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 1 B 910/08

    Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Einzelfall einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08
    Die gerügte Verletzung der bestehenden Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen bereits im Verwaltungsverfahren (Auswahlverfahren) schriftlich niederzulegen, um auf diese Weise einen unberücksichtigt gebliebenen Bewerber - ggf. nach Einsicht in die Akten - in die Lage zu versetzen, sachgerecht darüber befinden zu können, ob er die Entscheidung des Dienstherrn hinnehmen soll oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und es deswegen Sinn macht, gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = DÖD 2007, 279 = ZBR 2008, 169; ferner Senatsbeschluss vom 8. September 2008 - 1 B 910/08 -, Seiten 8 f. des amtlichen Abdrucks, lässt sich bezogen auf den konkreten Fall nicht feststellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

    vgl. hierzu sowie allgemein zur Frage der inhaltlichen Ausschöpfung von dienstlichen Beurteilungen etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, RiA 2004, 248 = DÖD 2005, 11, vom 15. November 2007 - 6 B 1254/07 -, juris, und vom 25. November 2010 - 6 B 749/10 -, DÖD 2011, 93; ferner aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 12. Februar 2007 - 1 B 2760/06 und 1 B 2761/06 -, vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 - , jeweils n.v., und vom 25. Oktober 2010 - 1 B 901/10 -, juris, Rn. 12 ff.

    vgl. auch schon Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 22, und vom 30. Dezember 2009 - 1 B 1460/09 -, n.v.

    vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Februar 2007 - 1 B 2760/06 - (n.v.), und vom 21. November 2005 - 1 B 1202/05 -, ZBR 2006, 200 = juris, Rn. 3 f.; zum Vorrang einer Auswertung der aktuellen Beurteilungen vor einer (ergänzenden, Aufschluss über die Leistungsentwicklung sowie das Vorhandensein bestimmter [persönlicher] Eignungskriterien gebenden) Heranziehung früherer Beurteilungen der Bewerber vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Februar 2007 - 1 B 2760/06 - (n.v.), 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 14, und 28. Mai 2009 - 1 B1/09 - (n.v.).
  • VG Düsseldorf, 15.04.2014 - 26 L 381/14

    Stellenbesetzung; einstweilige Anordnung; Qualilfikationsvergleich; Beurteilung;

    Die gebotene inhaltliche Ausschöpfung (auch "Ausschärfung" genannt), OVG NRW, Beschlüsse vom 28. März 2011 - 6 B 43/11 - juris und vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 - juris, hat die Gewichtung von Merkmalen innerhalb formal gleichlautender Noten zum Gegenstand.

    OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 - juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche

    Zur Bedeutung des Besetzungsvermerks vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, Beschlussabdruck S. 10 (= Juris Rn. 20 ff.), und vom 8. September 2008 - 1 B 910/08 -, Beschlussabdruck S. 8 f. (= Juris Rn. 18 ff.) m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 B 1483/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamten-Konkurrentenrechtsstreit; Möglichkeit der

    Der Vortrag, im Hinblick auf die Bildung der Gesamtnote falle auf, dass diese "nicht mit konkreten Aussagen in der Personal- und Befähigungsnachweisung vom 03.07.2009 belegt" sei, wird nicht näher erläutert und erschließt sich angesichts des Umstandes, dass der Dienstvorgesetzte sein Gesamturteil erkennbar aus seiner zuvor erfolgten Äußerung über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Antragstellerin abgeleitet und einzelne Wertungen zudem im erstinstanzlichen Verfahren zulässigerweise - vgl. dazu, dass es dem Dienstherrn nicht versagt sein kann, plausibilisierende Erläuterungen zu der im Kern bereits im Verwaltungsverfahren erfolgten Begründung der Auswahlentscheidung im gerichtlichen Eilverfahren noch nachträglich zu geben, wenn der Beamte unter Erhebung konkreter Einwände um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht hat, die Senatsbeschlüsse vom 30. Dezember 2009 - 1 B 1460/09 - und vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, dort Rn. 22 - plausibilisiert hat, auch nicht einmal ansatzweise.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11

    Rechtmäßigkeit eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2004

    vgl. zur Zulässigkeit nachträglicher Erläuterungen im Auswahlverfahren Beschlüsse des Senats vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 -, juris, Rn. 25, und vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 1 B 390/11

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung bei Verletzung der

    Erst dann, wenn sich aufgrund der so gefundenen Aussagen zu Befähigung, Leistung und Eignung und gegebenenfalls unter sogenannter Ausschöpfung (auch als Ausschärfung bezeichnet) der aktuellen Beurteilungen, vgl. hierzu allgemein etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, RiA 2004, 248 = DÖD 2005, 11, vom 15. November 2007 - 6 B 1254/07 -, juris, und vom 25. November 2010 - 6 B 749/10 -, DÖD 2011, 93; ferner aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 12. Februar 2007 - 1 B 2760/06 und 1 B 2761/06 -, vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, jeweils n.v., und vom 25. Oktober 2010 - 1 B 901/10 -, juris, Rn. 12 ff., kein Vorsprung eines der Bewerber feststellen lässt, sind - wie der Antragsteller zu Recht betont - vor der Anwendung sogenannter Hilfskriterien als weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien die Aussagen in den jeweiligen Vorbeurteilungen und nötigenfalls auch in noch davor liegenden älteren Beurteilungen vergleichend mit zu berücksichtigen.
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